Effiz!enz³

Energie | Material | Prozess


Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um im eigenen Unternehmen Energieeinsparungen zu erkennen und zu realisieren. Um wirtschaftlich sinnvolle Einsparpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten zu identifizieren, analysiere ich Ihr Unternehmen als Energieeffizienzmanager. Nach einer Konzepterstellung begleite ich Sie auch bei der Umsetzung und Durchführung von Maßnahmen zur Erschließung Ihrer Energieeffizienzpotenziale.


Als von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zugelassener      Energieberater erhalten Sie mit mir eine Erstattung von bis zu 80 % der Beraterkosten.


BMWI-Förderprogramm "Energieeffizienz in der Wirtschaft"

 

Das BMWI-Förderprogramm "Energieeffizienz in derWirtschaft" beinhaltet 4 Module zur Förderung von Querschnittstechnologien, Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, MSR-Technik und Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen ist die Erstelllung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch einen externen Energieberater erforderlich.

Gerne berate ich Sie zu diesem Förderprogramm oder erstelle Ihnen Ihr unternehmensindividuelles Energieeinsparkonzept.


Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Energiedienstleistungsgesetz sieht vor, dass alle großen Unternehmen ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchführen. Dieses wird dann alle vier Jahre wiederholt.

 

 

Ein Energieaudit erfasst und analysiert systematisch die Energiedaten ihres Unternehmens und identifiziert die wesentlichen Energieeffizienzpotenziale. Der Abschlussbericht weist auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen fundierte Verbesserungsvorschläge auf und empfiehlt sinnvolle Maßnahmen zur Energieeffizienz.

 

Durch meine BAFA-Registrierung für Energieaudits durchführende Personen nach § 7 Abs. 3 i.V.m. § 8b EDL-G erhalten Sie im Anschluss einen vorlageberechtigten Energieauditbericht nach EN 16247-1.